- Judengericht
- * Dreimul züm Jüden-Gerecht. (Jüd.-deutsch. Warschau.)Bei dreimaliger Wiederholung einer Sache. Dem altrabbinischen Gerichtsverfahren entnommen, laut welchem der Angeklagte dreimal vorgeladen werden musste.
Deutsches Sprichwörter-Lexikon . 2015.